Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Girardelli Immobilien & Projektmanagement eGbR beschäftigt sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien.
Vertretungsberechtigte Gesellschafter sind: Hans-Jürgen Girardelli (Dipl.Ing.) und Max L. Girardelli (Immobilien-Kfm.)

2. Unsere Objektangebotsangaben und sonstige Informationen basieren ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünfte. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Es wird damit ausdrücklich keine Prospekthaftung übernommen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

3. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

4. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Ein von uns nachgewiesenes Objekt gilt als "unbekannt" anerkannt, wenn dem nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widersprochen wird. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

5. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

6. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss eines Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig; sie ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, sind unmittelbar gegenüber Ihrem Vertragspartner, also ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.

7. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichen-den Bedingungen unseres Angebotes erfolgt, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

9. Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis- u. Vermittlungstätigkeit der Girardelli Immobilien & Projektmanagement eGbR an.

10. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere maklerische Tätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Zeitpunkt ist uns rechtzeitig mitzuteilen.

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über den Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen sind ferner alle Vertragsbedingen (Haupt- u. Nebenabreden) zu nennen und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

12. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitauf- wendungen.

13. Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt, gelten folgende Provisionssätze:

a.) Vermietungen und Verpachtungen

- 2 Monatsmieten bei Verträgen für Wohnraum auf unbestimmte Zeit
- 3 Monatsmieten bei Verträgen für Gewerbeobjekte auf unbestimmte Zeit
- 3% der Gesamtmiete bei Verträgen mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren, höchsten jedoch. berechnet nach einer 10-Jahres-Miete
- zus. 1,6 Monatsmieten für Optionsrechte, Vormietrechte u. dergl., unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Mietdauer
- 3% der anlässlich des Mietvertrages vereinbarten Abstände oder Kaufpreise für Möbel, Einbauten etc.

Als Monatsmiete im Sinne dieser Vereinbarung verstehen sich die durchschnittlichen Mietzinsbeträge über die gesamte Laufzeit zzgl. aller Zuwendungen u. sonstigen geldwerten Leistungen für die Gebrauchsüberlassung mit Ausnahme der Mietnebenkosten und zus. vereinbarter MwSt.. Die vorgenannten Provisionen sind jeweils vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns zu bezahlen.

b.) An- und Verkauf, Erbbaurechte oder ähnliche Geschäfte

3-6% bei An- und Verkauf von Immobilien im Inland, 5-10% bei An- und Verkauf von Immobilien im Ausland

14. Die unter 13. genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19%.

15. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz. (Stand: März. 2023)